Berechtigt sind Schüler/innen und Studierende, die eine Nürnberger Schule besuchen.
Über die finanzielle Situation muss ein Nachweis geführt werden (Nürnberg Pass, ARGE-Bescheid, Bafögbestätigung).
In Notlagen kann auch eine individuelle Einzelfallentscheidung getroffen werden.